Sie möchten Ihre Mitgliedschaft kündigen ?
Natürlich können wir verstehen, dass in Zeiten, in denen es finanziell eng wird, auch die Kosten für die Vereinsmitgliedschaft in der DLRG möglicherweise eingespart werden müssen.
Aber überbedenken Sie bitte Ihren Entschluss noch einmal.
Mit Ihrem Beitrag ...
... unterstützen Sie uns bei der Erfüllung unserer vielfältigen und wichtigen Aufgaben.
- Ausbildung im Schwimmen & Rettungsschwimmen
- Wasserrettungsdienst
- Katastrophenschutz
- Jugendarbeit
Sie möchten wissen, wofür wir auch Ihren Mitgliedsbeitrag verwenden ? Schauen sie einfach HIER.
Wenn Sie bei Ihrem Entschluss bleiben ...
... können Sie Ihre Kündigung per Post an die Geschäftsstelle oder per Email an uns senden.
Bitte beachten Sie, dass der Nachweis einer Kündigung beim Mitglied liegt. Das heißt, wenn Sie keine Bestätigung erhalten haben, fragen Sie bitte direkt bei unserer Geschäftsführung nach.
Eine Mitgliedschaft in der DLRG wird immer in Form einer Jahresmitgliedschaft abgeschlossen. Dabei ist es unabhängig, ob Sie am 01.01. in die DLRG eintreten oder im verlaufe des Jahres. Der Beitrag ist immer für den Zeitraum vom 01.01. bis zum 31.12. zu entrichten.
Eine anteilige Erstattung ist daher nicht vorgesehen.
Eine Kündigung ist immer nur zum 31.12. eines Jahres möglich - der Stichtag für den Eingang der Kündigung bei unserer Geschäftsführung ist der 30.11.
Sie haben einen anderen Grund ?
Manchmal entstehen durch bestimmte Situationen einfach Missverständnisse, die ggf zu Unzufriedenheit führen.
Falls so etwas geschehen sein sollte - bitte kontaktieren Sie uns doch einfach.
Das meiste lässt sich in einem Gespräch klären und wir finden zusammen eine Lösung.